Hat das Arbeits- und Sozialrecht ein Geschlecht? Welche Rolle spielt es bei der Aufrechterhaltung oder beim Abbau von Ungleichheiten? Wie kann es eine gleichberechtigte (familiäre) Erwerbs- und Sorgearbeit unterstützen? Welche Rolle spielt Geschlecht in Betrieben, Gewerkschaften und anderen Strukturen? Wie werden Wechselwirkungen von Diskriminierungen und Ungleichheiten adressiert? Und welche Strategien können zu einer gerechteren Arbeitswelt beitragen?
Nach erfolgreichem Auftakt findet die zweite Feministische Spring School zum Arbeits- und Sozialrecht vom 16. bis 20. März 2026 statt. Unter dem Titel „Arbeit Recht Feministisch“ wird gemeinsam mit Expert*innen aus Wissenschaft, Praxis und Politik, unter anderem Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Dr. Doris Liebscher und Prof. Dr. Katja Nebe, der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner und Anja Weusthoff vom DGB Bundesvorstand, zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen mit feministischen Bezügen diskutiert.
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende mit rechtswissenschaftlichem Hintergrund. Es wird ein Stipendium zur Teilnahme vergeben. Zur Spring School laden ein: Prof. Dr. Eva Kocher (Europa-Universität Viadrina), Prof. Dr. Judith Brockmann, Maître en Droit, Prof. Dr. Isabell Hensel (beide Universität Kassel), in Kooperation mit dem Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Hans Böckler Stiftung.